ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltung, Vertragsabschluss 1.1: Kunst für uns e. U. (im Folgenden „KUNST FÜR UNS“ genannt) erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen KUNST FÜR UNS und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B. 1.2: Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von KUNST FÜR UNS schriftlich bestätigt werden. 1.3: Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch KUNST FÜR UNS bedarf es nicht. 1.4: Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. 1.5: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.6: Angebote von KUNST FÜR UNS sind freibleibend und unverbindlich. 2. Richtlinien von Social Media Anbietern 2.1: KUNST FÜR UNS weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Instagram, facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen in der Regel vorbehalten, Werbeanzeigen und Auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von KUNST FÜR UNS nicht kalkulierbare Risiko, dass Auftritte gegebenenfalls auch grundlos entfernt werden. Dies gilt insbesondere im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern meist die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall in der Regel eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen oder lässt sich (mit vertretbarem Aufwand) gar nicht durchsetzen. KUNST FÜR UNS arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Der Kunde anerkennt mit der Auftragserteilung ausdrücklich, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden (mit)bestimmen. KUNST FÜR UNS wird bemüht sein, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Im Hinblick auf die derzeitige und künftige Gestaltung der Nutzungsbedingungen der Anbieter und der Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, steht KUNST FÜR UNS aber nicht dafür ein, dass die beauftragte Aktivität auch jederzeit abrufbar ist. 3. Pitching, Präsentationen, Konzept und Ideenschutz Hat der potentielle Kunde KUNST FÜR UNS vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und ist KUNST FÜR UNS dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nachgekommen, so gilt nachstehende Regelung: 3.1: Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch KUNST FÜR UNS treten der potentielle Kunde und KUNST FÜR UNS in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde. 3.2: Der potentielle Kunde anerkennt, dass KUNST FÜR UNS bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl noch keine Leistungspflichten übernommen wurden. 3.3: Das Konzept genießt in allen seinen Teilen, einschließlich sprachlicher, musikalischer, bildlicher und/oder filmischer Elemente den Schutz des UrhG. Jede Nutzung, einschließlich Veränderungen und Bearbeitungen bedürfen der gesonderten schriftlichen Zustimmung von KUNST FÜR UNS, worauf sodann Punkt 10 dieser AGB anwendbar sind. 3.4: Sofern bzw soweit das Konzept, einzelne Teile hiervon oder diesem zu Grunde liegende Ideen keinen Formalschutz genießen sollten, verpflichtet sich der Kunde gleichwohl, jegliche Nutzung selbst oder durch Dritte ohne gesonderte schriftliche Zustimmung von KUNST FÜR UNS zu unterlassen und diese Verpflichtung auf Dritte zu überbinden (siehe Punkt 10.3 dieser AGB). 3.5: Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von KUNST FÜR UNS Ideen präsentiert wurden, die er zuvor schon selbst entwickelt hat oder entwickeln ließ, so hat er dies binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. 3.6: Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass KUNST FÜR UNS dabei verdienstlich wurde, und ist Punkt 10 dieser AGB anwendbar. 3.7: Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20% Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei KUNST FÜR UNS ein. 4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1: Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch KUNST FÜR UNS. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch KUNST FÜR UNS innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für KUNST FÜR UNS. 4.2: Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. KUNST FÜR UNS haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird KUNST FÜR UNS wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde KUNST FÜR UNS schad- und klaglos; er hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, KUNST FÜR UNS bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt KUNST FÜR UNS hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. 4.3: Alle Leistungen von KUNST FÜR UNS (insbesondere Texte, Werkbeschriftungen, Nennung von Bildrechten – sh. Punkt 4.2) sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Ohne Freigabe werden Beiträge nicht umgesetzt/ auf Instagram gepostet. Die Freigabe erfolgt in der Regel schriftlich, in Ausnahmefällen auch mündlich. Falls die Freigabe durch den Kunden nicht rechtzeitig vor der geplanten Umsetzung erfolgt, nimmt der Kunde eine Verzögerung der geplanten Umsetzung in Kauf. 4.4: Der Kunde wird KUNST FÜR UNS zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von KUNST FÜR UNS wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1: KUNST FÜR UNS ist berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich nach Rücksprache und mit ausdrücklichem Einverständnis des Kunden bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2: Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3: In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. 6. Termine 6.1: Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen. 6.2: Verzögert sich die Lieferung/Leistung von KUNST FÜR UNS aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und KUNST FÜR UNS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 6.3: Befindet sich KUNST FÜR UNS in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 7. Vorzeitige Auflösung 7.1: KUNST FÜR UNS ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;