AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1:      Kunst für uns e. U. (im Folgenden „KUNST FÜR UNS“ genannt) erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen KUNST FÜR UNS und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2:     Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von KUNST FÜR UNS schriftlich bestätigt werden.

1.3:     Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch KUNST FÜR UNS bedarf es nicht.

1.4:     Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5:     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6:     Angebote von KUNST FÜR UNS sind freibleibend und unverbindlich.

2. Richtlinien von Social Media Anbietern

2.1: KUNST FÜR UNS weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Instagram, facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen in der Regel vorbehalten, Werbeanzeigen und Auftritte aus beliebigen Gründen abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von KUNST FÜR UNS nicht kalkulierbare Risiko, dass Auftritte gegebenenfalls auch grundlos entfernt werden. Dies gilt insbesondere im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern meist die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall in der Regel eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen oder lässt sich (mit vertretbarem Aufwand) gar nicht durchsetzen. KUNST FÜR UNS arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Der Kunde anerkennt mit der Auftragserteilung ausdrücklich, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses mit dem Kunden (mit)bestimmen. KUNST FÜR UNS wird bemüht sein, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Im Hinblick auf die derzeitige und künftige Gestaltung der Nutzungsbedingungen der Anbieter und der Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, steht KUNST FÜR UNS aber nicht dafür ein, dass die beauftragte Aktivität auch jederzeit abrufbar ist.

3. Pitching, Präsentationen, Konzept und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde KUNST FÜR UNS vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und ist KUNST FÜR UNS dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nachgekommen, so gilt nachstehende Regelung:

3.1:     Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch KUNST FÜR UNS treten der potentielle Kunde und KUNST FÜR UNS in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde. 

3.2:     Der potentielle Kunde anerkennt, dass KUNST FÜR UNS bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl noch keine Leistungspflichten übernommen wurden.

3.3:     Das Konzept genießt in allen seinen Teilen, einschließlich sprachlicher, musikalischer, bildlicher und/oder filmischer Elemente den Schutz des UrhG. Jede Nutzung, einschließlich Veränderungen und Bearbeitungen bedürfen der gesonderten schriftlichen Zustimmung von KUNST FÜR UNS, worauf sodann Punkt 10 dieser AGB anwendbar sind.

3.4:     Sofern bzw soweit das Konzept, einzelne Teile hiervon oder diesem zu Grunde liegende Ideen keinen Formalschutz genießen sollten, verpflichtet sich der Kunde gleichwohl, jegliche Nutzung selbst oder durch Dritte ohne gesonderte schriftliche Zustimmung von KUNST FÜR UNS zu unterlassen und diese Verpflichtung auf Dritte zu überbinden (siehe Punkt 10.3 dieser AGB).

3.5:     Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von KUNST FÜR UNS Ideen präsentiert wurden, die er zuvor schon selbst entwickelt hat oder entwickeln ließ, so hat er dies binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.6:     Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass KUNST FÜR UNS dabei verdienstlich wurde, und ist Punkt 10 dieser AGB anwendbar.

3.7:     Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20% Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei KUNST FÜR UNS ein.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1:     Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch KUNST FÜR UNS. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch KUNST FÜR UNS innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für KUNST FÜR UNS.

4.2:     Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. KUNST FÜR UNS haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird KUNST FÜR UNS wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde KUNST FÜR UNS schad- und klaglos; er hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, KUNST FÜR UNS bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt KUNST FÜR UNS hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4.3:     Alle Leistungen von KUNST FÜR UNS (insbesondere Texte, Werkbeschriftungen, Nennung von Bildrechten – sh. Punkt 4.2) sind vom Kunden zu überprüfen und freizugeben. Ohne Freigabe werden Beiträge nicht umgesetzt/ auf Instagram gepostet. Die Freigabe erfolgt in der Regel schriftlich, in Ausnahmefällen auch mündlich. Falls die Freigabe durch den Kunden nicht rechtzeitig vor der geplanten Umsetzung erfolgt, nimmt der Kunde eine Verzögerung der geplanten Umsetzung in Kauf.

4.4:     Der Kunde wird KUNST FÜR UNS zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von KUNST FÜR UNS wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1:     KUNST FÜR UNS ist berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich nach Rücksprache und mit ausdrücklichem Einverständnis des Kunden bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2:     Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3:     In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

6. Termine

6.1:     Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2:     Verzögert sich die Lieferung/Leistung von KUNST FÜR UNS aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und KUNST FÜR UNS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3:     Befindet sich KUNST FÜR UNS in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vorzeitige Auflösung

7.1:     KUNST FÜR UNS ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  • der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2:     Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn KUNST FÜR UNS fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

8. Honorar

8.1:     Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von KUNST FÜR UNS für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. KUNST FÜR UNS ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2:    Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

8.3:    Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von KUNST FÜR UNS unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese einseitig ändert oder abbricht, hat er KUNST FÜR UNS die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung seitens KUNST FÜR UNS begründet ist, hat der Kunde KUNST FÜR UNS darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist KUNST FÜR UNS bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von KUNST FÜR UNS, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an KUNST FÜR UNS zurückzustellen.

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1:     Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.

9.2:     Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe.

9.3:     Weiters ist KUNST FÜR UNS nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.4:     Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich KUNST FÜR UNS für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1:   Die von KUNST FÜR UNS erbrachten Leistungen (geschaffenen Werke) genießen in allen ihren Teilen, einschließlich sprachlicher, musikalischer, bildlicher und/oder filmischer Elemente den Schutz des UrhG. Die Rechte hieran stehen ausschließlich KUNST FÜR UNS zu.

10.2.: Der Kunde ist mit vollständiger Bezahlung des Honorars im Rahmen des vereinbarten Zwecks berechtigt, die von KUNST FÜR UNS erbrachten Leistungen auf die vereinbarte Weise und im vereinbarten Umfang zu nutzen (nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsbewilligung iSd § 24 UrhG). Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung (zB Auftragsbestätigung) ist der in der Honorarnote umschriebene Zweck und Nutzungsumfang maßgebend. Im Zweifel gilt die Nutzungsbewilligung nur für Österreich und für einen Zeitraum von drei Jahren als erteilt.

10.3.: Sofern von KUNS FÜR UNS erbrachte Leistungen wie abstrakte Ideen, Grundkonzepte, Geschäftsmodelle, know how, Formate etc keinen Formalschutz genießen sollten, verpflichtet sich der Kunde gleichwohl, jegliche Nutzung selbst oder durch Dritte ohne gesonderte schriftliche Zustimmung von KUNST FÜR UNS über den vereinbarten Nutzungszweck und Nutzungsumfang hinaus (Punkt 10.2) zu unterlassen und diese Verpflichtung auf Dritte zu überbinden.

10.4: Die von KUNST FÜR UNS geschaffenen/erstellten Werkstücke und Entwurfsoriginale einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, Fotos) verbleiben im Eigentum von KUNST FÜR UNS und können - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden.

10.5.   Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von KUNST FÜR UNS, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung seitens KUNST FÜR UNS zulässig.

10.6: Für die Nutzung von Leistungen von KUNST FÜR UNS, die über den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von KUNST FÜR UNS erforderlich. Dafür steht KUNST FÜR UNS unbeschadet weiterer Ansprüche jedenfalls eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.7:   Für die Nutzung von Leistungen von KUNST FÜR UNS, für die konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet wurden, ist nach Ablauf des Vertrages, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von KUNST FÜR UNS notwendig. Punkt 10.6. gilt entsprechend.

10.8: Der Kunde haftet für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. (siehe auch § 86 Abs 3 UrhG).

10.9:  KUNST FÜR UNS ist bei jeder Nutzung deutlich zu nennen (§ 20 UrhG), sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

11. Kennzeichnung

11.1:    KUNST FÜR UNS ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf der Website und auf Social Media Kanälen mit Namen und Firmenlogo, sowie Darstellung der Projekte auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

12. Gewährleistung

12.1:   Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. KUNST FÜR UNS ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. KUNST FÜR UNS haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.2: Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber KUNST FÜR UNS gemäß §933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

13. Haftung und Produkthaftung

13.1:   In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von KUNST FÜR UNS, die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von KUNST FÜR UNS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2:   Jegliche Haftung von KUNST FÜR UNS für Ansprüche, die auf Grund der von KUNST FÜR UNS erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn KUNST FÜR UNS ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet KUNST FÜR UNS nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie  für  allfällige  Schadenersatzforderungen  oder Sonstige Ansprüche  Dritter;  der  Kunde  hat  KUNST FÜR UNS diesbezüglich Schad- und klaglos zu halten.

13.3:   Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von KUNST FÜR UNS  Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto- Auftragswert begrenzt.

14. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbe-zwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

15. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten, sowie Ansprüche zwischen KUNST FÜR UNS und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1:   Erfüllungsort ist der Sitz von KUNST FÜR UNS.

16. 2: Als Gerichtsstand für alle sich zwischen KUNST FÜR UNS und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von KUNST FÜR UNS sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist KUNST FÜR UNS berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

16. 3: Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.